Rollstuhl von der Krankenkasse erstatten lassen
Die Anschaffung eines Rollstuhls oder Trippelstuhls ist ein großer Schritt in Richtung mehr Selbstständigkeit. Und oftmals kann man einen Trippelstuhl von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ausschlaggebend dafür, ob Sie einen Trippelstuhl oder Rollstuhl von der Krankenkasse erstattet bekommen, sind zwei zentrale Voraussetzungen:
- dass ein Arzt die medizinische Notwendigkeit des Rollstuhls oder Trippelstuhls feststellt und Ihnen ein entsprechendes Rezept ausstellt;
- dass das entsprechende Modell von Ihrer Krankenkasse genehmigt wird.
Wenn diese zwei Vorraussetzungen erfüllt werden, kann ein Trippelstuhl oder Rollstuhl von Ihrer Versicherung erstattet werden.
Wie kann ich einen Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen?
-
01
Arzttermin
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin. Dort wird festgestellt, ob Sie einen Rollstuhl oder Trippelstuhl brauchen und welcher am besten zu Ihnen passt. Bei medizinischer Notwendigkeit wird Ihnen ein Rezept ausgestellt.
-
02
Händlersuche
Suchen Sie einen geeigneten Händler. Da manche Krankenkassen feste Vertragspartner haben, informieren Sie sich hier noch einmal bei Ihrem Versicherer. Grundsätzlich können alle Sanitätshäuser Sowecare-Produkte direkt bei uns beziehen.
-
03
Modellauswahl
Die Wahl des richtigen Stuhls hängt oft von den Leistungen Ihrer Versicherung ab. Nicht immer besteht Anspruch auf einen fabrikneuen Stuhl, und eine Sonderausstattung wird oftmals nur bei ausdrücklicher Begründung der Notwendigkeit übernommen.
-
04
Antragstellung
Reichen Sie den Kostenvoranschlag des Händlers zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung ein. Die Krankenkasse entscheidet dann, ob ein Stuhl benötigt wird und welche Ausstattung dieser haben sollte.
Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Stuhl von Sowecare wünschen?
Um einen Rollstuhl von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, ist es oftmals ausschlaggebend, ob der Stuhl im Hilfsmittelverzeichnis der GKV aufgenommen ist. Dies ist beispielsweise beim Sowecare LeTriple mit Athrodesensitz der Fall.
So ist der Sowecare LeTriple mit Arthrodesensitz im Hilfsmittelverzeichnis unter folgender Nummer zu finden: LeTriple Arthro, Pos.nr. 26.46.02.0014. Doch auch ohne Arthrodesesitz ist eine Erstattung des LeTriple häufig möglich.
Mehrere Krankenkassen kennen unsere LeTriple Wheels und LeRoulé Plus und haben ihnen bereits individuelle Genehmigung erteilt. Für weitere Informationen zur Kostenübernahme Ihres Rollstuhls kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.
Sollten Sie dabei noch weitere Fragen an uns haben, können Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!
Ein Stuhl für jeden Anspruch
Hier finden Sie alle Trippelstühle, Rollstühle und Trippelrollstühle von Sowecare. Diese können über ein Sanitätshaus direkt bei uns bezogen werden.
LeTriple Basic
Der Basis-Trippelstuhl mit Bremse und Höhenverstellung für ideales Arbeiten
Ansehen
LeTriple
Unser Trippelstuhl mit Höhenverstellung und Bremse mit zahlreichen Anpassungsoptionen
Ansehen
LeTriple Wheels
Die Kombination aus der Freiheit eines Trippelstuhls und dem Komfort eines Rollstuhls
Ansehen
LeRoulè Plus
Der manuelle Rollstuhl mit elektronischer Höhenverstellung von 24 cm und Kantelfunktion
AnsehenWarum bezahlt die Krankenkasse?
Der Anspruch auf Erstattung eines Rollstuhls oder Trippelstuhls durch die Krankenkasse beruht darauf, dass Hilfsmittel eine bestehende Behinderung ausgleichen und Menschen dabei unterstützen sollen, möglichst selbstständig am alltäglichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das gilt auch für andere Aspekte, bei denen ein Mensch auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Das Sozialgericht Mannheim hat zum Beispiel entschieden, dass ein Versicherter Anspruch auf Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Therapiestuhl hat, da er ohne dieses Hilfsmittel nicht mehr selbstständig wohnen kann.
Die Entscheidung, ob ein Rollstuhl oder ein Trippelstuhl notwendig ist und von der Krankenkasse übernommen wird, wird immer individuell getroffen. Falls Sie grundlegende Fragen dazu haben, ob Sie einen Rollstuhl von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen können, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Versicherer zu wenden.
Übrigens: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, fällt für gesetzlich Versicherte in der Regel nur eine geringe Zuzahlung an.
Viel gestellte Fragen
Haben Sie noch Fragen zur Erstattung unserer Rollstühle und Trippelstühle durch die Krankenkasse?
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Rollstuhl?
Grundsätzlich kann ein Rollstuhl von der Krankenkasse erstattet werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Arzt oder eine Ärztin die medizinische Notwendigkeit des Rollstuhls feststellt und eine entsprechende Verordnung ausstellt.
Anschließend prüft die Krankenkasse den Antrag und entscheidet, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die Entscheidung wird dabei immer individuell getroffen.
Brauche ich ein Rezept für einen Rollstuhl von der Krankenkasse?
Ja, für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung. Darin wird festgehalten, dass ein Rollstuhl oder Trippelstuhl medizinisch notwendig ist.
Mit dieser Verordnung können Sie sich anschließend an ein Sanitätshaus wenden. Gemeinsam wird dann ein geeignetes Modell ausgewählt und ein entsprechender Antrag bei Ihrer Krankenkasse eingereicht.
Wie hoch ist die Zuzahlung für einen Rollstuhl bei der Krankenkasse?
Wenn die Krankenkasse die Versorgung mit einem Rollstuhl genehmigt, fällt für gesetzlich Versicherte in der Regel nur eine geringe gesetzliche Zuzahlung an.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Sie sich für eine Ausstattung oder Anpassung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht. Ob dies der Fall ist, hängt immer von der gewählten Versorgung und der Entscheidung Ihrer Krankenkasse ab.
Kann ich mir den Rollstuhl oder das Sanitätshaus selbst aussuchen?
Das hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Manche Krankenkassen arbeiten mit festen Vertragspartnern zusammen. In diesem Fall müssen Sie sich in der Regel an eines der entsprechenden Sanitätshäuser wenden.
Grundsätzlich können Sanitätshäuser die Rollstühle und Trippelstühle von Sowecare direkt bei uns beziehen. Wenn Sie ein bestimmtes Sowecare Modell wünschen, können Sie dies daher auch bei Ihrem Sanitätshaus ansprechen.
Übernimmt die Krankenkasse auch Sonderausstattungen oder individuelle Anpassungen?
Auch individuelle Anpassungen oder spezielle Ausstattungen können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn diese medizinisch notwendig sind.
Dafür sollte die Notwendigkeit der entsprechenden Ausstattung möglichst eindeutig begründet werden. Entscheiden Sie sich dagegen für zusätzliche Optionen, die nicht medizinisch erforderlich sind, können die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen sein.
Gibt es einen Sowecare Händler in meiner Nähe, bei dem ich einen Stuhl kaufen kann?
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Händler im deutschsprachigen Raum.
Sollten Sie in Ihrer Nähe keinen Händler finden, ist das kein Problem. Grundsätzlich können Sie unsere Produkte über jedes Sanitätshaus in Ihrer Nähe beziehen. Informieren Sie dazu einfach das Sanitätshaus Ihrer Wahl und bitten Sie es, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.
Noch Fragen zur Erstattung durch die Krankenkasse?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.